Lebensversicherung und Abgeltungssteuer

Kapital-Lebensversicherung lohnend?
Anfang 2005 fiel das Steuerprivileg der Lebensversicherung weg, was sich deutlich auf deren Beliebtheit auswirkte. Trotzdem sollten gerade die keine Angst haben, die ihre Lebensversicherung vor dem Ende
des Jahres 2004 abgeschlossen haben. Läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre und werden mindestens 5 Jahre Beiträge bezahlt, dann bleibt die Auszahlung der Lebensversicherung steuerfrei.
Nur danach abgeschlossene Verträge
sind mit Steuern belegt – d.h. natürlich nur der Gewinnanteil, also die Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Auszahlung.
Eine Ausnahme gibt es auch hier. Ist der Sparer bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt und lief der Vertrag mindestens 12 Jahre, so ist nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig.

Abgeltungssteuer
Wohl eher nichts wird sich an den Regelungen zur Lebensversicherung ändern. Allerdings tritt ab Januar 2009 die Abgeltungssteuer in Kraft, was bedeutet, dass
auf alle Zinsen, Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren und auf Dividenden 25 % Steuern fälllig werden. Lebensversicherungen allerdings sind von dieser Abgeltungssteuer befreit – und hier auch die
fondsgebundene Variante. So ergibt sich der neue Vorteil, dass man im Alter von 60 Jahren oder später mehr ausgezahlt bekommt als andere Sparer.
Dieser Vorteil ensteht eben dadruch dass nur 50% des Ertrages versteuert werden müssen.

Befreiung von der Abgeltungssteuer
Eine Versicherungspolice muss 12 Jahre oder länger laufen, damit man von der Abgeltungssteuer befreit werden kann. Außerdem muss der Sparer mindestens 60 Jahre alte sein.
Vorsicht: Kündigt oder verkauft man eine Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde frühzeitig und lief der Vertrag noch keine 12 Jahre, so fällt die Abgeltungssteuer an.

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