Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung zwingend notwendig

Die Entstehung einer Berufsunfähigkeit wird meistens nicht durch Unfälle, sondern durch Krankheiten ausgelöst.

Jedoch wird das Risiko einer eintretenden Berufsunfähigkeit immer noch von vielen unterschätzt. Statistisch gesehen werden ungefähr 25 % aller Arbeitnehmer in Deutschland bis zum Rentenalter berufsunfähig. Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, Rückenerkrankungen, Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen. Die sogenannte EU-Rente, die Erwerbsunfähigkeitsrente oder auch Erwerbsminderungsrente gibt es nicht mehr. Seit 2001 existiert nur noch die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rentenversicherung erst dann eine Rente zahlt, wenn man gar nicht mehr fähig ist, eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt auszuführen. Deshalb zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vereinbarte Rente, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente bereits in voller Höhe, wenn jemand seinen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Die Verweisung auf die Ausübung anderer Tätigkeiten ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr üblich.

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