Was ist beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten?
Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherungen in Deutschland nicht zu den Pflichtversicherungen zählen, kommt ihnen eine elementare Bedeutung zu. Laut statistischen Angaben wird ca. jeder vierte Berufstätige mindestens einmal im Leben berufsunfähig. Da der Staat jedoch nur noch in den seltensten Fällen eine Rente zahlt, ist eine freiwillige private Zusatzversicherung dringend angeraten.
Fast alle großen Versicherungsgesellschaften bieten inzwischen Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Aus diesem Grunde fällt eine Entscheidung über die richtige Versicherung oft nicht leicht. Beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen sollte grundsätzlich nicht nur auf die monatlichen Beiträge geachtet werden. Ganz entscheidend ist auch die Höhe der im Versicherungsvertrag vereinbarten Rente. Diese sollte im Ernstfall ausreichen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Als Faustregel kann hier gelten, dass die Berufsunfähigkeitsrente mindestens 80% des letzten Nettogehaltes umfassen sollte.
Um inflationsbedingte Wertverluste auszugleichen, kann bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen auch eine Dynamik vereinbart werden. Dadurch wird eine jährliche Anpassung der Rente möglich. Wichtig ist auch die Option auf eine Nachversicherungsgarantie. Dadurch wird gewährleistet, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen bei einer Veränderung der persönlichen Lebensumstände den neuen Bedingungen angepasst werden können. Darüber hinaus sollte im Versicherungsvertrag auch auf eine abstraktive Verweisung verzichtet werden. Ist dies nicht der Fall, müssten die Berufsunfähigkeitsversicherungen immer dann keine Rente zahlen, wenn der berufsunfähig gewordene Versicherte noch in einem anderen Beruf arbeiten kann.
Wenn der Arzt eine mindestens 6 Monate andauernde Berufsunfähigkeit prognostiziert, sollten gute Berufsunfähigkeitsversicherungen bereits zahlen. Eine Leistungszusage sollte grundsätzlich schon bei einer 50prozentigen Berufsunfähigkeit gegeben werden. Andernfalls wäre eine deutliche Verringerung der Versicherungsprämie angezeigt. Eine verspätete Meldung der Berufsunfähigkeit wäre im Idealfall noch bis zu drei Jahre nach ihrem erstmaligen Auftreten möglich.