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Was tun wenn man die Kündigungsfrist der KFZ Versicherung verpasst hat?
Sonderkündigungsrecht KFZ-Versicherung
Jährlich zum 30. November besteht die Möglichkeit, die KFZ-Versicherung zu wechseln. Doch was ist, wenn man diesen Termin verpasst hat? Kann der Versicherungsnehmer die KFZ Versicherung sonderkündigen? Es gibt tatsächlich ein paar wenige Umstände, die es möglich machen, dass man die KFZ Versicherung sonderkündigen kann. Diesen Beitrag weiterlesen »
Lebensversicherung und Abgeltungssteuer
Kapital-Lebensversicherung lohnend?
Anfang 2005 fiel das Steuerprivileg der Lebensversicherung weg, was sich deutlich auf deren Beliebtheit auswirkte. Trotzdem sollten gerade die keine Angst haben, die ihre Lebensversicherung vor dem Ende
des Jahres 2004 abgeschlossen haben. Läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre und werden mindestens 5 Jahre Beiträge bezahlt, dann bleibt die Auszahlung der Lebensversicherung steuerfrei.
Nur danach abgeschlossene Verträge
sind mit Steuern belegt – d.h. natürlich nur der Gewinnanteil, also die Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Auszahlung.
Eine Ausnahme gibt es auch hier. Ist der Sparer bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt und lief der Vertrag mindestens 12 Jahre, so ist nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig.
Abgeltungssteuer
Wohl eher nichts wird sich an den Regelungen zur Lebensversicherung ändern. Allerdings tritt ab Januar 2009 die Abgeltungssteuer in Kraft, was bedeutet, dass
auf alle Zinsen, Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren und auf Dividenden 25 % Steuern fälllig werden. Lebensversicherungen allerdings sind von dieser Abgeltungssteuer befreit – und hier auch die
fondsgebundene Variante. So ergibt sich der neue Vorteil, dass man im Alter von 60 Jahren oder später mehr ausgezahlt bekommt als andere Sparer.
Dieser Vorteil ensteht eben dadruch dass nur 50% des Ertrages versteuert werden müssen.
Befreiung von der Abgeltungssteuer
Eine Versicherungspolice muss 12 Jahre oder länger laufen, damit man von der Abgeltungssteuer befreit werden kann. Außerdem muss der Sparer mindestens 60 Jahre alte sein.
Vorsicht: Kündigt oder verkauft man eine Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde frühzeitig und lief der Vertrag noch keine 12 Jahre, so fällt die Abgeltungssteuer an.
Neues Versicherungsrecht seit Jahresbeginn
Anfang 2008 ist ein neues Versicherungsrecht in Kraft getreten. Die deutschen Verbraucher haben dadurch deutliche Vorteile.
Eine sehr wesentliche Innovation ist das Beratungsprotokoll, in welchem ab sofort dargelegt werden muss, wie und über was vor Versicherungsbeginn beraten worden ist. Dazu zählt auch die vorherige Aushändigungaller wichtigen Versicherungsunterlagen, wie zum Beispiel auch die AGB der Versicherung.
Der potenzielle Kunde muss das Protokoll unterschreiben – ohne seine Unterschrift ist der Vertrag schwebend unwirksam. Es sei denn, der Interessent unterschreibt eine Erklärung,
das er auf eine Beratung verzichtet, wovon im Allgemeinen stark abgeraten wird.
Als weitere Neuerung hat die Informationspflicht über die verdienten Provisionen im Versicherungsrecht Einzug gehalten. Die Vermittler sind nun dazu verpflichtet, auf Nachfragen Auskunft über die
an der im Einzelfall verdienten Provision zu geben.
Bei fehlerhafter oder ausbleibender Beratung haftet die Versicherung. Allerdings kann sie den Versicherungsvermittler in die Haftung nehmen.
Eine weitere Neuerung ist auch, dass sie als Versicherungsnehmer nur noch die Angaben machen müsen, nach denen explizit gefragt wurde. Versicherungen können nun Zahlungen nicht mehr verweigern, weil Angaben verschwiegen worden,wenn nicht danach gefragt wurde. Auch die Klagefrist, in welcher ein Versicherter früher seine Ansprüche geltend machen musste, fällt nun weg. Somit muss man nur noch eine Verjährungsfrist von3 Jahren beachten.
Entwicklung der Strompreise
Die Strompreisentwicklung wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. Verantwortlich ist die unabhängige Börsenaufsicht, sie soll für einen fairen und transparenten Handel sorgen. Man kann sagen, dass die deutschen Stromgroßhandelspreise zu den niedrigsten in Europa zählen. Das derzeitige Großhandelsniveau signalisiert eine steigende Nachfrage und erlaubt dadurch Volkostenpreise am Markt durchzusetzen. Es schafft damit die Vorraussetzungen dafür, dass Investitionskosten für neue Kraftwerke erwirtschaftet werden können. Die Netzentgelte unterliegen einer strengen Genehmigungspraxis durch die Bundesnetzagentur. Die jährliche Belastung eines deutschen Haushalts durch den Stromtransport ist geringer als in den meisten europäischen Ländern. Dafür gibt es die beste Versorgungsqualität. Verantwortlich für den Preisanstieg sind im Wesentlichen politische Zusatzlasten seit Beginn der Liberalisierung. Ohne diese Belastungen ist der Strompreis auf einem Niveau wie vor der Marktöffnung. Die Liberalisierungsgewinne wurden somit durch staatliche Lasten aufgezehrt.
Die wesentlichen Komponenten sind: Steuern und Abgaben, Netzkosten, Energiekosten und Vertrieb. Die Steuern/Abgaben und die Netzentgelte werden staatlich festgelegt. Bei einem durchschnittlichen Preis pro kWh für einen Drei-Personen-Haushalt, machen Sie etwa Dreiviertel des Strompreises aus. Die eigentlichen Energiekosten belaufen sich auf rund 21%, hier bildet sich der Preis am freien Markt auf Basis von Angebot und Nachfrage. Nur ca. 4% des Strompreises verbleiben für die Deckung der Vertriebskosten.
Steuern und Abgaben ergeben den wesentlichen und stetig steigenden Teil des Strompreises. Sie dienen u.a. zur Finanzierung des politisch gewollten „ökologischen Umbaus“ der Energiewirtschaft.
Im Jahre 2006 verdiente der Staat 12,4 Milliarden Euro am Strom, die Belastung von Haushalten und Industrie ist damit heute fünfmal so hoch wie noch in 1998. Die Stromsteuer verursacht den größten Anteil an Belastungen, sie brachte dem Staat allein in 2006 etwa 6,6 Milliarden Euro ein. Zusätzlich zahlte der Verbraucher für die Subventionierung von Ökostrom, ca. 2,9 Milliarden Euro in 2006.
Man kann sagen, dass rund 40 Prozent von jedem Stromeuro an den Staat gehen, dies lässt sich durch die in 2007 erhöhte Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ersehen, sie verteuerte den Strom für Haushalte zusätzlich von 3,3 Milliarden. auf etwa 4. Milliarden Euro. Dazu kommen die 1999 als Verbrauchersteuer eingeführte Ökosteuer und die Konzessionsabgaben an Kommunen, für die Nutzung von öffentlichen Wegen/Straßen für Stromleitungen. Außerdem gibt es seit 2002 die eingeführte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), sie regelt die zusätzliche Stromvergütung für Betreiber von KWK-Anlagen. Zu guter letzt steht der Subventionsbeitrag (EEG) für die Einspeisung von Ökostrom gemäß dem Erneuerbare-Enerien-Gesetz, an dem der Staat kassiert.
Für den Transport des Stroms vom Kraftwerk bis zur Steckdose, sind Stromnetze erforderlich. Daraus folgt, dass für Bau, Instandsetzung und Betrieb von Stromnetzen Kosten anfallen. Die Netzentgelte in Deutschland sind daher staatlich geprüft und genehmigt. Der Netzbetreiber beantragt bei den zuständigen Regierungsbehörden von Bund bzw. Ländern, die Netznutzungsentgelte für Strom und Gasnetze, sie sind für die Prüfung und Genehmigung verantwortlich. Seit 2008 setzt die so genannte „Anreizregulierung“ den Netzbetreibern starke Anreize zur Hebung weiterer Effizienzpotentiale.
Deutschland ist Europameister in Sachen Netzsicherheit. Die deutsche Stromversorgung weist im europäischen Vergleich mit durchschnittlich 23 Minuten/Jahr die geringsten Ausfallzeiten auf. Die Versorgungssicherheit bedeutet Schutz vor Stromausfällen. Dies ist ein Komfortfaktor für Haushaltskunden, aber vor allem ein wichtiger Standortfaktor für die Industrie. Dieser hohe Standard erfordert auch höhere Investitions- und Wartungskosten. Nicht zuletzt, weil Deutschland den höchsten Anteil an Erdkabeln in Europa hat, die deutlich teurer sind als Freileitungen. So liegt der Verkabelungsgrad in Deutschland bei durchschnittlich 72%. Zum Vergleich: Großbritannien 60% und Frankreich 29%.
Die Zuverlässigkeit der Stromversorgung hat also ihren Preis. So lässt sich am Beispiel des Unternehmens RWE sagen, dass 2 Milliarden Euro jährlich in Wartung, Instandhaltung und Ausbau aufgewendet werden. Dies ist unter anderem nötig für die Anpassung des Netzes an die veränderte Erzeugungslandschaft und die Einbindung der wachsenden Erzeugung durch regenerative Energien. Die RWE-Infrastruktur im deutschen Stromnetz, lässt sich mit ca. 324.610 Kilometern Leitungen (37.090 km Höchst- und Hochspannung, 287.520 km Mittel- und Niederspannung) und 1,34 Millionen Strommasten beziffern.
Die spezifischen Netzkosten in Cent/kWh sind in Deutschland im europäischen Vergleich relativ hoch, der Grund liegt bei den Fixkosten, d.h. bei den Aufwendungen für das Netz, die unabhängig von der durchgeleiteten Energiemenge anfallen und die über den Strompreis verbrauchsabhängig auf alle Haushalte umgelegt werden. Dies führt zu einer auf den ersten Blick „paradoxen“ Konsequenz, sprich je weniger Strom verbraucht wird, desto höher ist der prozentuale Anteil der Netzentgelte am Strompreis pro Kilowattstunde. Oder anders ausgedrückt, in Ländern mit höherem Energieverbrauch fällt der prozentuale Anteil der Netzentgelte in Cent/kWh geringer aus als in Deutschland mit relativ energiebewusstem Verbraucherverhallten. Ausschlaggebend ist jedoch die jährliche durchschnittliche Belastung der Haushalte, die bei den deutschen Netentgelten im europäischen Vergleich auf einem niedrigen Niveau liegt.
Die Energiekosten bilden sich am Großhandelsmarkt, sie machen nur rund 20% des Haushaltkundenpreises aus. Strom ist also ein Handelsgut, der Preis ein Ergebnis von Angebot und Nachfrage. Er entsteht in liberalisierten Märkten an der Börse. Die EEX (European Energy Exchange) ist mit einem Handelsvolumen von rund 602 Milliarden kWh in 2006, die liquideste Strombörse in Europa. Sie unterliegt als Warenbörse dem deutschen Börsen- und Wertpapierhandelsgesetz. Damit auch einer umfassenden unabhängigen Kontrolle durch die Börsenaufsicht (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht; BAFin) und Handelsüberwachung.
Der deutsche Großhandelspreis liegt etwa gleichauf mit Frankreich und Skandinavien und deutlich unter den Preisen in Großbritannien. Er bewegt sich also im europäischen Vergleich auf geringem Niveau.
Kraftwerkstypen (Kernenergie, Gas, Kohle usw.) haben so genannte Grenzkosten für ihren Einsatz. Das heißt, dass die täglichen Nachfragen an der EEX ((European Energy Exchange) einer Vielzahl von Angeboten für Strom aus unterschiedlichsten Energiequellen gegenüber stehen. Bestimmt werden die Grenzkosten im Wesentlichen durch „variable Kosten“ für Betriebsmittel (Kosten, die dann anfallen, wenn das Kraftwerk läuft und die mindestens erwirtschaftet werden müssen) und Brennstoffe (inkl. CO2). Bis die Nachfrage gedeckt ist, werden an der EEX (European Energy Exchange) Angebote abgerufen. Der Angebotspreis des letzten zur Deckung dieser Nachfrage erforderlichen Kraftwerks „Grenzkraftwerks“, bestimmt den Marktpreis für alle anderen Kraftwerke. Für den Strompreis heißt das, dass er sich aus dem Schnittpunkt von Angebot und Nachfrage ergibt. Bei niedriger Nachfrage wird also eher ein günstigeres Kohlenkraftwerk bestimmt und bei hoher Nachfrage deshalb eher ein Gaskraftwerk mit relativ hohen Grenzkosten.
Für Investitionen ist ein hohes Marktpreisniveau notwendig. Diese ökonomische Realität ergibt sich aus der freien Marktpreisbildung. Sie sorgt dafür, dass Stromangebot und –nachfrage stets ausgeglichen sind. Wachsende Knappheiten auf dem Markt haben steigende Preise zur Folge, steigende Preise bieten Anreize für unternehmerische Investitionen in neue Kraftwerkskapazitäten. Dieser Zubau von Kapazitäten sorgt für Preiswettbewerb und hat damit einen preissenkenden Effekt. Das momentane Niveau des Strompreises ist notwendig, damit Investoren die benötigten neuen Kraftwerke bauen. Denn Anreize für Investoren werden nur gegeben, wenn die Preise oberhalb von Vollkosten stehen. Bei niedrigen Preisen werden keine neuen Anlagen gebaut. (Vollkosten Steinkohlekraftwerk: 50-60 Euro/MWh – aktueller Großhandelspreis 57 Euro/MWh). Im normalen Marktzyklus stehen Gewinne, geringen Erlösen oder Verlusten gegenüber. Gewinne spiegeln immer auch das Risiko, das mit solch langfristigen Investitionen verbunden ist, wider.
Der geringste Teil, also ca. 4% am Endkundenpreis fallen den Vertriebs- und Servicekosten zu. Diese beinhalten Kundenbetreuung: Kundenservice-Center (Vor-Ort-Betreuung), Call Center, Beratungs- und Informationsdienst im Internet, Broschüren, Flyer und Produktinformation. Außerdem die Abrechnung also, Zählerstands-Ablesung/ -Meldung, Abrechnung, Jahresrechnung, Forderungsmanagemnet, Forderungsausfall und Risikoverzinsung bzw. Gewinn.
Nicht zuletzt wird der Strompreis durch das individuelle Verhalten der Verbraucher bestimmt. Dabei kann man in vielfältiger Weise, Energie effizienter einsetzen und Kosten begrenzen. Hierbei gibt es mehrere Programme die dabei hilfreich sein können. So zum Beispiel: Energie- und Prozessberatung für Industriekunden, Energiecontrolling für Geschäftskunden, Beratung und Informationsoffensive für Privatkunden zu Energiesparmaßnahmen und vorhandenen Förderprogrammen und Energiepässe für kommunale Liegenschaften als Einzeldienstleistung oder im rahmen von Konzessionsverträgen.
In Deutschland ist der Wechsel des Stromanbieters leichter als den der Bank. Dies ergibt sich aus der unabhängigen Zusammensetzung des Strompreises. Daraus ergibt sich eine große Flexibilität für den Verbraucher, der seinen Stromlieferanten selbst wählen kann. Hier lässt sich sagen, dass eine Vielzahl von Anbietern für einen lebendigen Wettbewerb steht. Der Markt hat Möglichkeiten geschaffen, Preise zu vergleichen und schnell und unkompliziert den Anbieter zu wechseln. Dabei bieten mittlerweile viele Internet-Plattformen diesen Service an. Am Beispiel Berlin zeigt sich, das der Verbraucher zwischen ca. 27 Lieferanten wählen kann; dabei liegt die Spanne für einen Durchschnittshaushalt zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter bei rund 200Euro im Jahr. Wenn man dabei bedenkt, dass der Wechsel des Stromanbieters einen Klick oder Anruf entfernt ist, ergibt sich ein sehr flexibles Bild.
Als Verbraucher fragt man sich trotzdem, warum der Preis am Großhandelsmarkt steigt? Deutschland ist eines der führenden europäischen Länder. Der Stromhandel findet in Europa grenzüberschreitend statt. Dadurch ergeben sich unmittelbare Rückwirkungen auf Deutschland. Diese entstehen durch den hohen Vernetzungsgrad und den Einflussfaktoren der Rahmenbedingungen der Nachbarländer. So führten im Sommer 2005, die in Südeuropa (insbes. Spanien, Italien) herrschenden Hitze und Wassermängel dazu, dass Wasserkraftwerke nicht in vollem Umfang produzieren konnten. Auch Kühlwasser für konventionelle Kraftwerke wurde knapp, so dass die Auslastung gedrosselt werden musste. Es kamen erneut mehr Klimageräte zum Einsatz, die Nachfrage stieg um rund 9%. In England wurden aufgrund hoher Gaspreise zunehmend ältere und bisher unrentable Kohlekraftwerke eingesetzt. Diese hatten einen höheren CO2-Ausstoss und die steigende Nachfrage nach CO2-Zertifikaten, ließ die Zertifikat-Preise in Europa steigen. Frankreich und Deutschland leiteten hohe Strommengen nach Italien und Spanien weiter, um der dortigen Nachfragen gerecht zu werden. Diese Exporte führten zu steigenden Preisen am Großhandelsmarkt.
Im Wesentlichen wird die Industrie von steigenden staatlichen Abgaben belastet. Durch die Preissenkungen im Jahr 2000, konnte die Industrie einen Liberalisierungsvorteil von rund 5,6 Milliarden verbuchen. Nun liegen die Nettostrompreise im Jahr 2006 fast auf dem gleichem Niveau wie zu Beginn der Liberalisierung, bei ständig steigenden staatlichen Abgaben. Diese lassen sich in der Zeitspanne 2000 bis 2006 auf 400% Zuwachs beziffern.
Anspruch auf Rente bei Pflege eines Pflegebedürftigen
Pflegt jemand einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden in der Woche in desssen häuslichem Umfeld auf privater Basis, so begründet dies Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein verwandschaftliches Verhältnis muss nicht vorliegen – Bedingung ist jedoch, dass der oder die Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht.Die Höhe der eingezahlten Beträge richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.
Pflegt man eine Person mit Pflegestufe 2 mindestens 21 Stunden pro Woche, so wird man rententechnisch so behandelt, als habe man 15000 € im Jahr verdient.
In den neuen Bundesländern gilt allerdings nur ein Wert von 13000 Euro.
Es gibt noch ein weitere Voraussetzung: der Pflegende darf selbst nicht länger als 30 Stunden in der Woche berufstätig sein.
Detaillierte Informationen hierzu finden sie bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin.
Abgeltungssteuer – Gewinner und Verlierer
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Ab Januar 2009 in Kraft, werden auf auf alle Zinsen, Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren und auf Dividenden 25 % Steuern fällig.
Gewinner – Produkte mit besserer Nettorendite
Aktienanleihen, Anleihen
Die hohen Zinsen werden geringer besteuert. Bei Nennwertrückzahlungen (bei Fälligkeit) git es nun aufgrund fehlender Verluste keine Nachteile mehr.
Tauscht man in Aktien, so kann das anfallende Minus aber nur noch mit Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen aufgerechnet werden.
Bundesschatzbriefe
Laufende Gewinne bei Typ A werden geringer besteuert. Typ B profitiert davon, dass die thesaurierten Zinsen erst bei Fälligkeit oder vorheriger Rückgabe erfasst werden.
Festgeld
Zinsen werden geringer besteuert.
Termingeld
Zinsen werden geringer besteuert.
Verlierer – Produkte mit geringerer Nettorendite
Aktien
Besonders für die langfristige Vermögensanlage werden Aktien unattraktiver. Alle Ausschüttungen sind bei Zufluss nach 2008 in voller Höhe der Abgeltungssteuer ausgeliefert.
Bei vor 2009 gekauften Aktien gilt die Spekulationsfrist.
Aktienfonds
Im Fonds realisierte Gewinne sind nicht mehr steuerfrei, ausgeschüttete Kurserträge unterliegen voll der Abgeltungssteuer.
Genossenschaftsanteile
Das Halbeinkünfteverfahren entfällt, trotz teilweise recht ansehnlicher Ausschüttungen. Die Zinsen werden in voller Höhe belastet – zum Pasuchaltarfi von 25%. Nicht von Belang sind Kursgewinne.
GmbH-Anteile
Das Halbeinkünfteverfahren entfällt auch hier. Ab 2009 werden die Ausschüttungen generell mit 25% besteuert. Als Gesellschafter gibt es Möglichkeiten der Entlastung.