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Abgeltungssteuer – Gewinner und Verlierer
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Ab Januar 2009 in Kraft, werden auf auf alle Zinsen, Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren und auf Dividenden 25 % Steuern fällig.
Gewinner – Produkte mit besserer Nettorendite
Aktienanleihen, Anleihen
Die hohen Zinsen werden geringer besteuert. Bei Nennwertrückzahlungen (bei Fälligkeit) git es nun aufgrund fehlender Verluste keine Nachteile mehr.
Tauscht man in Aktien, so kann das anfallende Minus aber nur noch mit Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen aufgerechnet werden.
Bundesschatzbriefe
Laufende Gewinne bei Typ A werden geringer besteuert. Typ B profitiert davon, dass die thesaurierten Zinsen erst bei Fälligkeit oder vorheriger Rückgabe erfasst werden.
Festgeld
Zinsen werden geringer besteuert.
Termingeld
Zinsen werden geringer besteuert.
Verlierer – Produkte mit geringerer Nettorendite
Aktien
Besonders für die langfristige Vermögensanlage werden Aktien unattraktiver. Alle Ausschüttungen sind bei Zufluss nach 2008 in voller Höhe der Abgeltungssteuer ausgeliefert.
Bei vor 2009 gekauften Aktien gilt die Spekulationsfrist.
Aktienfonds
Im Fonds realisierte Gewinne sind nicht mehr steuerfrei, ausgeschüttete Kurserträge unterliegen voll der Abgeltungssteuer.
Genossenschaftsanteile
Das Halbeinkünfteverfahren entfällt, trotz teilweise recht ansehnlicher Ausschüttungen. Die Zinsen werden in voller Höhe belastet – zum Pasuchaltarfi von 25%. Nicht von Belang sind Kursgewinne.
GmbH-Anteile
Das Halbeinkünfteverfahren entfällt auch hier. Ab 2009 werden die Ausschüttungen generell mit 25% besteuert. Als Gesellschafter gibt es Möglichkeiten der Entlastung.