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Neues Versicherungsrecht seit Jahresbeginn

Anfang 2008 ist ein neues Versicherungsrecht in Kraft getreten. Die deutschen Verbraucher haben dadurch deutliche Vorteile.
Eine sehr wesentliche Innovation ist das Beratungsprotokoll, in welchem ab sofort dargelegt werden muss, wie und über was vor Versicherungsbeginn beraten worden ist. Dazu zählt auch die vorherige Aushändigungaller wichtigen Versicherungsunterlagen, wie zum Beispiel auch die AGB der Versicherung.
Der potenzielle Kunde muss das Protokoll unterschreiben – ohne seine Unterschrift ist der Vertrag schwebend unwirksam. Es sei denn, der Interessent unterschreibt eine Erklärung,
das er auf eine Beratung verzichtet, wovon im Allgemeinen stark abgeraten wird.

Als weitere Neuerung hat die Informationspflicht über die verdienten Provisionen im Versicherungsrecht Einzug gehalten. Die Vermittler sind nun dazu  verpflichtet, auf Nachfragen Auskunft über die
an der im Einzelfall verdienten Provision zu geben.

Bei fehlerhafter oder ausbleibender Beratung haftet die Versicherung. Allerdings kann sie den Versicherungsvermittler in die Haftung nehmen.

Eine weitere Neuerung ist auch, dass sie als Versicherungsnehmer nur noch die Angaben machen müsen, nach denen explizit gefragt wurde. Versicherungen können nun Zahlungen nicht mehr verweigern, weil Angaben verschwiegen worden,wenn nicht danach gefragt wurde. Auch die Klagefrist, in welcher ein Versicherter früher seine Ansprüche geltend machen musste, fällt nun weg. Somit muss man nur noch eine Verjährungsfrist von3 Jahren beachten.