Berufshaftpflichtversicherung
Sicher, wenn ein Arbeiter sein Werkzeug in die Maschine fallen lässt und damit den ganzen Arbeitsprozess zum Stillstand bringt, kann ein erheblicher ökonomischer Schaden entstehen. Diese Angelegenheit ist sicher nicht angenehm und bringt dem Arbeitnehmer bestimmt auch kein besonderes Ansehen beim Vorgesetzten ein. Einen finanziellen Schaden hat der Arbeitnehmer in diesem Fall aber nicht zu tragen.
Anders ist es bei Berufsgruppen, wie zum Beispiel Rechtspflegern, die in der Regel Staatsbedienstete sind oder auch bei Architekten, Ärzten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher/Übersetzter usw. Diese haften meist mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die in Ausübung ihres Berufs versehentlich geschehen sind.
Generell gilt für Freiberufler und Selbständige das Gebot der Berufshaftpflichtversicherung. Zu Beginn der Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit ist es also von höchster Bedeutung eine solche Versicherung abzuschließen. Kaum jemand kann sich vorstellen, welchen Schaden er anrichten kann, nur weil er vielleicht den Abgabetermin für ein Projekt vergessen hat. Oder wenn ein IT-Dienstleister, eine Kundendatenbank durch einen Fehler, den man vielleicht nicht einmal selbst verursacht hat, der vielleicht durch einen Systemabsturz eingetreten ist, beschädigt oder gar vernichtet wird. Wichtig ist in erster Linie, dass man sich die Art der Verträge von seinem Geschäftspartner genau anschaut und ganz unverbindlich überlegt, welche Schwierigkeiten entstehen könnten. Und demzufolge wie hoch die Regressansprüche seitens des Geschäftspartners werden können. Diese können nämlich erhebliche Höhen erreichen. Dies hat zur Folge, dass Anwälte eingeschaltet werden müssen, Gerichtverfahren werden eröffnet und die möglichen Konsequenzen können einen Selbstständigen oder Freiberufler nicht selten auf Lebenszeiten ruinieren.
Man spart also eindeutig an der falschen Stelle, wenn man als Freiberufler keine Berufshaftpflicht abschließt und niemand ist unfehlbar. Sicher macht jeder seine beste Arbeit, also mit äußerster Aufmerksamkeit und will alles richtig machen. Aber jeder macht Fehler, dass liegt in der menschlichen Natur, diese passieren sicher nicht mit Absicht. Man muss nur krank werden oder einen Unfall haben und damit in die missliche Lage kommen ein Projekt nicht rechtzeitig fertig stellen zu können. – sobald der Geschäftspartner dadurch Ausfälle nachweisen kann, darf er eine Regressforderung stellen.
Es ist also grundsätzlich jedem anzuraten, der Verantwortung für sein berufliches Leben zu tragen hat, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Für die Berufshaftpflichtversicherung werden die Beitragssätze in Gefahrengruppen eingeteilt und danach berechnet. Es gibt Leistungen, die man zusätzlich kostenlos mitversichern kann.
Versichert werden können natürliche und juristische Personen, dabei werden je nach Bedarf des einzelnen Berufsbildes versichert, z.B. Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld), Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten), Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall, Nutungs- oder Gewinnausfall). Für einige Berufe, bei denen Ausübung nicht die Verursachung von Personen- oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, stellen verschiedene Versicherungen eine Deckung für reine Vermögensschäden im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung zur Verfügung (zum Beispiel für Architekten und Ingenieure).
Zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und durch Zahlung des Versicherungsbeitrags, beginnt der Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Schadensfall prüft die jeweilige Versicherung, ob der Unternehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann. Weiterhin wird geprüft, ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen die jeweiligen Versicherungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche werden von den Versicherungen abgewehrt, notfalls auch vor Gericht.
Der Beitrag richtet sich nach den jeweiligen Kriterien, die für den Umfang der Haftpflicht von Bedeutung sind.