Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist eine individuelle Personenversicherung (Individualversicherung). Sie kann, muss aber nicht abgeschlossen werden.
Anders als die Bezeichnung “Lebens”- Versicherung vermuten läßt, müssen Sie aber nicht unbedingt Ihr Leben versichern. Die Summe der Lebensversicherungsleistung muss also nicht nach dem Tod Ihren Angehörigen zugute kommen.
Ebenso können Sie selbst davon profitieren! Nämlich wenn als Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles z. B. das Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder ein bestimmtes Ereignis im Leben (Berufsunfähigkeit, Krankheit u. a.) vereinbart wurde.
Es gibt also mehrere Arten der Lebensversicherung. Man kann sie einteilen in unterschiedliche Kategorien:
1. Unterscheidung nach dem Versicherungsfall
- Erlebensfallversicherung (meist bei Erleben eines vorher bestimmten Lebensalters als Rentenversicherung)
- Berufsunfähigkeitsversicherung (bei Berufsunfähigkeit als vorher bstimmten Zeitpunkt des Versicherungsfalles)
- Aussteuerversicherung (Versicherung zahlt Leistung bei einer Heirat)
- Todesfallversicherung (Versicherung zahlt nur im Todesfall während der Vertragslaufzeit, Risiko- Lebensversicherung)
2. Unterscheidung nach der Kapitalbildung
- Kapitalbildende Lebensversicherung
- Risikoversicherung (nicht kapitalbildend, bzw.nur vorübergehend kapitalbildend)
3. Unterscheidung nach Art der Geldanlage
- Konventionelle kapitalbildende Lebensversicherung
- Fondsgebundene Lebensversicherung (Der Versicherungsnehmer bestimmt den Anlagefond, trägt aber das Anlagerisiko selbst. Vorausgesetzt ist dabei eine sehr gute Beratung!)
- Indexgebundene Lebensversicherung (Der Versicherer trägt hierbei ein Restrisiko.)
4. Unterscheidung nach Art der Leistung
- Kapitalversicherung (einmalige Leistung durch Zahlung eines Kapitals)
- Rentenversichrung ( Auszahlung als monatliche Rente)
- Ausbildungsversicherung (bei Tod des Versicherten entfällt die Beitragszahlung, die Leistung wird seitens der Versicherung an enem bestimmten Stichtag ausgezahlt)
- Aussteuerversicherung (ebenfalls entfällt die Beitragszahlung beim Tod des Versicherten, die Leistung wird seitens der Versicherung bei der Heirat bzw. an einem vereinbarten Stichtag fällig.)
5. Unterscheidung nach spezifischen staatlichen Förderverfahren
- Direktversicherung
- Basisrente (Rürup- Rente)
- Versicherung zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester- Rente)
- Vermögensbildungsversicherung
Was bringt die Lebensversicherung mir und meinen Angehörigen?
Je nach Art der Lebensversicherung können Sie finanzielle Vorteile für sich selbst (kapitalbildende Lebensversicherung) oder für Ihre Familie nach Eintritt Ihres Todes (Risiko- Lebensversicherung) schaffen.
Letzteres ist besonders wichtig, wenn nur ein Familienmitglied den Unterhalt für die Familie verdient. Wenn also nur ein Ehepartner arbeitet, oder ein alleinerziehendes Elternteil für die Kinder sorgt.
Beziehen Sie auch eventuell laufende Kredite bei der Überlegung über eine Risikolebensversicherung mit ein. Denn nach Ihrem Tod laufen Kredite weiter und Ihre Hinterlassenen müssen diese weiter zahle können!
Was ist der Unterschied zwischen einer Lebensversicherung und einer kapitalbildenden Lebensversicherung?
Bei der normalen Lebensversicherung, auch Risiko- Lebensversicherung, oder Todesfallversicherung genannt, zahlt die Versicherung nur im Falle Ihres Todes Geld aus. Wenn Sie nicht im vereinbarten Versicherungszeitraum sterben, zahlt die Vesicherung auch nichts aus. Totzdem ist diese Versicherung sinnvoll. Besonders für Alleinstehende, deren Kinder nach dem eventuellen Tod allein zurechtkommen müssen. Ganz besonders, wenn noch Kredite abzuzahlen sind. Die Beiträge für die Versicherung sind nur gering.
Teurer sind die monatlichen Beiträge für die kapitalbildende Lebensversicherung. Dafür nützt sie aber nicht nur Ihren Hinterbliebenen nach Ihrem Tod (Das auch!), sondern auch Ihnen. Denn wenn das vertraglich festgelegte Alter erreicht ist, zahlt die Versicherung die angesparten Beiträge plus die angesammelten Zinsen (Überschussanteile) aus. Da die Mindestvertragslaufzeit jedoch 12 Jahre beträgt, muss man diese Art der Versicherung frühzeitig abschließen.
Die normale Risikolebensversicherung (erster Abschnitt) kann übrigens innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt werden. Allerdings nur, wenn das bei Versicherungsabschluss mit vereinbart wurde. Das hat den Vorteil, dass eine Gesundheitsprüfung in diesem Fall entfällt. Wen Siealso innerhalb der ersten zehn Jahre nach Vereinbarung der normalen Lebensversicherung erkranken, wird Ihnen das die Versicherung nicht negativ anrechnen können, wenn Sie die Versicherung umwandeln möchten.