Riesterrente

Schon im Jahr 2006 waren es 2,4 Millionen Menschen, die sich für die Riesterrente entschieden. Dieser Trend setzte sich auch im Jahre 2007 fort.Insgesamt zahlen in Deutschland weit über 9 Millionen Menschen in die Riester-Rente.


Eingeführt wurde dieses Produkt der Altersvorsorge im Jahre 2002, um damit auf die unsichere Lage bei den gesetzlichen Renten zu reagieren. Hier war ein
Rückgang zu verzeichnen. Die entstandene Rentenlücke galt es also zu schließen. Anspruch auf die Riesterförderung haben diejenigen Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Hierunter fallen zum Beispiel Arbeiter, Angestellte oder auch Zivildienstleistende. Mittlerweile gehören auch Beamte zu diesem Kreis der förderfähigen Personen.

Sparen kann jeder mit Hilfe von 3 Riester-Modellen.Hier gibt es die private Rentenversicheung, die am häufigsten gewählt wird.Dann gibt es den Fondsparplan, der zwar höhere Renditen bringen kann, dafür aber auch mit einem höheren Risiko behaftet ist.
Und zu guter Letzt gibt es noch den Riesterbanksparplan. Wichtig ist bei allen 3 Angeboten, dass der Kapitalerhalt garantiert werden muss.

Riester – Sparer zahlen jährlich einen Teil des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr in einem Sparvertrag ein. Hier gibt es einen sogenannten Mindesteigenbetrag der seit 2008 bei 4 Prozent liegt. Vorherlag dieser bei 3 Prozent. Dafür gibt es im Gegenzug staatliche Zulagen für den Sparen und seine Kinder, sofern diese noch kindergeldberechtigt sind. Diese Zulagen vom Staat gelten als Teil des Eigenbetrages, so dass man also nur die Differenz zwischen Eigenbetrag und Zulage ansparen muss. Wenn der sogenannte Sockelbetrag (z.Zt. 60 Euro pro Jahr) eingezahlt wird, so kommen auch Arbeitslose und Geringverdienerin den Genuss der vollen Zulagen.Sollte man während der Ansparphase arbeitslos werden und auf Hartz4 angewiesen sein, so muss das Riesterguthaben nicht angetastet werden.

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