Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat ab dem 1. Januar 2005 ihre Leistungen im Bereich der Zahnmedizin auf die Regelversorgung reduziert. Der Versicherte erhält nicht mehr einen prozentualen Zuschuss auf die tatsächlich angefallenen Kosten, sondern lediglich einen “Befundorientierten Festzuschuss”.
Aus diesem Grund steigen die Eigenanteil-Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Die gesetzlich Versicherten bleiben meist auf hohen Kosten sitzen oder können sich die Behandlungen gar nicht erst leisten. Verständlicherweise möchten Sie als gesetzlich Versicherter auch schöne und gepflegte Zähne haben, können aber nicht in die private Krankenversicherung wechseln? Dann schließen Sie eine private Zahnzusatzversicherung ab, die speziell im Bereich Zahnmedizin viele Vorteile leistet. Auf diesem Weg kommen Sie in den Genuss von kompletter Kostenübernahme für hochwertige und moderne Behandlungsmethoden, wie Inlays oder Keramikzahnersatz. Sie können außerdem Leistungen wie Einbettzimmer, Chefarzt- oder Heilpraktikerbehandlung in die private Zusatzversicherung aufnehmen – hier sind kaum Grenzen gesetzt.
Besonders sinnvoll ist die Zahnzusatzversicherung für Personen bei denen eine Parodontitis (Parodontose) vorliegt. Das Gleiche gilt bei übermäßigen Wurzelbehandlungen, da hier mit Zahnverlusten zu rechnen ist. Aber auch bei stark gefüllten Zähnen, bei denen sicher Restaurationsmaßnahmen (Kronen etc.) notwendig sein werden.
Bei vielen Versicherungsangeboten ist aber Vorsicht geboten, da sie entweder zu teuer sind, ein nicht mehr zeitgemäßes Leistungspektrum haben oder gar nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Bevor Sie also eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie sich die folgenden Hinweise gut durchlesen, um sinnvolle Zahnzusatzversicherungen von ungeeigneten Tarifen unterscheiden zu können.
Die wichtigsten Segmente von Zahnzusatzversicherungen sind: Zahnersatz allgemein; Implantate; Funktionsanalytische Maßnahmen (z. B. Registrierung der Kiefergelenkposition und der Kiefergelenkbewegungen in Zusammenhang mit Zahnersatz); Keramische Verblendungen bei Brücken und Kronen (auch der Backenzähne); Inlays (hochwertige Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik); Andere private Zahnbehandlungen (Wurzelbehandlungen in besonderen Fällen, professionelle Zahnreinigung)
Wenn Sie aufwändigen Zahnersatz auf sich zukommen sehen bzw. absichern möchten, dürften die genannten Segmente für Sie von großer Wichtigkeit sein. Natürlich ist eine Trennung der Leistungen nicht so einfach zu bewerkstelligen, aber hier sollen ja nur ein paar Anhaltspunkte geben werden.
Einige Zahnzusatzversicherungen benötigen einen aktuellen Zahnbefund vom Antragsteller. Es lohnt sich hier nicht, bekannte Probleme zu verschweigen, da im Versicherungsfall (z.B. Einreichen einer Zahnersatzrechnung) die Angaben noch nachträglich überprüft werden und Sie dann leer ausgehen.
Bei der Absicherung des Zahnersatzes ist es besonders wichtig, dass die Leistung der Zusatzversicherung nicht an eine (Vor-)Leistung der gesetzlichen Krankenkasse gekoppelt ist. Sonst würden Sie z.B. heute schon bei Implantaten, in Zukunft vielleicht bei allen Zahnbehandlungen ohne Leistungsanspruch dastehen. Am günstigsten sind also Zusatzversicherungen zu beurteilen, die einen prozentualen Zuschuss zum Rechnungsbetrag erstatten.
Natürlich ist der Erstattungsumfang der Zahnzusatzversicherung von entscheidender Bedeutung. Ein Punkt dabei ist die Gesamtsumme. Zu beachten sind aber auch technische Begrenzungen: für bestimmte Leistungsbereiche (Implantate, Zahnersatz) oder Begrenzung von privaten Leistungspositionen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte oder Ärzte (GOZ/GOÄ) auf den 2,3-fachen Satz (Regelsatz), den 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) oder unbegrenzt (darüber hinaus).
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen zurzeit nur noch den lippenseitigen keramischen Überzug von Kronen im Frontzahnbereich (Oberkiefer bis zum 5. Zahn, Unterkiefer bis zum 4. Zahn von vorne gezählt). Dahinter im Seitenzahnbereich gibt es für Keramik gar keinen Zuschuss. Achten Sie darauf, dass die Zahnzusatzversicherung in dem Umfang eine keramische Verblendung bzw. Vollverblendung mitträgt, wie Sie es sich wünschen.
Bei Implantatbehandlungen sind begleitende Knochenaufbau-Maßnahmen nicht selten notwendig und können in seltenen Fällen sogar die Kosten der eigentlichen Implantation übertreffen. Überprüfen Sie, ob solche Maßnahmen in der Police mit abgedeckt sind, wenn Sie eine Implantatbehandlung umfassend absichern wollen.
Achten Sie darauf, dass Ihnen mit der Zahnzusatzversicherung keine zusätzlichen Leistungen “mitverkauft” werden, die Sie gar nicht möchten (z. B. Krankentagegeld, Brille), aber mitbezahlen müssen.
Verlassen Sie sich nicht alleine auf die mündlichen Aussagen eines Versicherungsvertreters, da diese keine rechtliche Bindung haben! Leider machen viele Versicherungen auch in Ihren Prospekten nur sehr ungenaue bzw. missverständliche Angaben oder versprechen Erstattungs-Prozentsätze die in der Praxis nicht erreichbar sind. Fragen Sie daher unbedingt nach, wenn Ihnen etwas unklar ist und lassen sich alles schriftlich bestätigen.
Gehen Sie vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erst zu Ihrem Zahnarzt, um feststellen zu lassen, ob – und wenn ja welche – Zahnersatzleistungen oder andere Zahnbehandlungen zukünftig auf Sie zukommen werden. Mit diesem Wissen, für was Sie sich nun versichern sollten (Implantate, Kronen und/oder Inlays etc.), lassen Sie sich von einen Versicherungsmakler (der nicht nur eine Versicherung vertritt) in Person oder online heraussuchen, welcher Versicherungstarif die gewünschte Absicherung für Sie am besten erfüllt.